Achtung: ab dem 01.10.2017 können nur noch Fahrzeuge mit einer ECE-R-115 genehmigten Autogasanlage umgerüstet werden, die um ein vielfaches teurer ist.
Die Anzahl der umrüstbaren Fahrzeuge wird in der Zukunft erheblich eingeschränkter sein, da es diese Genehmigung für die meisten Fahrzeuge noch nicht gibt und höchstwahrscheinlich nicht für ältere Autos geben wird.
TÜV und DEKRA werden keine Einzelabgasbescheinigungen mehr ausstellen. Zur Zeit besteht nicht die Möglichkeit, von dieser Vorgehensweise abzuweichen.
Sollten Sie von uns bereits ein Angebot zur Umrüstung erhalten haben und möchten das in der nahen Zukunft wahrnehmen, bitten wir Sie, schnellstmöglich zu reagieren.
Wichtig ist, dass der Auftrag bis zum bis zum 30.09.2017 unterschrieben wird, da nur bis dahin Einzelabgasgutachten ausgestellt werden!
*Durch Sondergenehmigungen sind in Einzelfällen Einzelabgasgutachten bis Ende 2017 möglich.
Die Umrüstung können Sie auch später veranlassen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jeder Zeit telefonisch an uns wenden: Tel.: 02171 – 362550
Über unsere Angebotsseite können wir Ihnen innerhalb von zwei Werktagen ein unverbindliches Angebot erstellen.